1. Der Fanclub führt den Namen FC Preussens Pferdeturm Outsiders- Berlin
2. Der Fanclub hat seinen Sitz in Berlin
3. Gründungstag des Preussens Pferdeturm Berlin ist der 06.12.1999, von den
Bistro Angels ist am 06.12.1994. Nach dem Zusammenschluss am 06.11.2004
wurde der Name geändert in Preussens Pferdeturm Outsiders- Berlin.
4. Der Vorstand sind:
1. Vorsitzender: "Vicky"
2. Vorsitzender: "Heini"
1. Kassenwart : "Manne"
2. Kassenwart : "Oma"
1. Schriftführung: "Vicky"
2. Schriftführung: "Tommy"
1. Organisations- /Fahrtenleiter: "Heini"
2. Organisations- /Fahrtenleiter: "Vicky"
5. Die Änderung von passiver zur aktiven Mitgliedschaft kann mündlich oder schriftlich beim Vorstand beantragt werden.
6. Mitgliedsbeiträge
(1) Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich zu entrichten.
(2) Der Mitgliedsbeitrag für Berufstätige beträgt 5,- Euro pro Monat.
(3) Der Mitgliedsbeitrag für Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Auszubildende,
Wehrpflichtige, Frauen im Mutterschutz bzw. Erziehungsurlaub, Rentner und
Person mit Schwerbeschädigtenausweis (ab 50%) beträgt 3,- Euro pro Monat.
(4) Für passive Mitglieder, bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, beträgt der
Monatsbeitrag 0,- Euro, vom 16. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr wird der
Monatsbeitrag auf 2,- Euro erhöht und ab dem 18. Lebensjahr wird dieser
entsprechend der Sachlage erhöht.
7. Andere Fanclubsausgaben
(1) Bei ungewohnten abgestimmten Ausgaben trägt die Kosten jedes Mitglied
Anteilig oder ganz.
8. Sitzungen / Versammlungen
(1) Eine Ab- oder Zusage zur Mitgliederversammlung ist bis10 Minuten vor
Sitzungsbeginn bekannt zu geben. Bei Missachtung oder unentschuldigtes
Fehlen wird eine Becherspende von 2,- Euro (Vorstand sowie Mitglieder)
Erhoben, sowie bei Einer Verspätung ab 15 Minuten wird eine Becherspende
Von 1,- Euro Erhoben, die dann jeweils dem Fanclub zugute kommt.
(2) Das dazwischen reden wird mit 0,50,- € Becherspende bestraft, aber nur dann,
Wenn kein Weiter kommen bei der Sitzung ist.
9. Für eventuelles Abhandenkommen oder beschädigen von Fanartikeln übernimmt
der Wirt des Fanlokals sowie der Fanclub keine Haftung.
10. Bei Wahlen kann man auch per Briefwahl von seinem Stimmrecht gebrauch
machen. Diese muss jedoch spätestens 3 Tage vor dem Termin bei dem
1. oder 2. Vorsitzenden per Post eingehen, oder persönlich abgegeben werden.